Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von AV-Medien (Österreichischer Agrarverlag)

1. Teilnahmeberechtigung

 

  1. Teil­nah­me­berechtigt an Gewinn­spie­len, die von den Marken und Medi­en von AV-Medi­en bzw. „Öster­re­ichis­ch­er Agrarver­lag Druck- und Ver­lags­ge­sellschaft m.b.H. Nfg. KG“ (Sitz: Sturz­gasse 1a, 1140 Wien, Öster­re­ich) aus­ge­führt wer­den, sind alle natür­lichen deutschsprachi­gen Per­so­n­en mit Wohn­sitz in Öster­re­ich, Deutsch­land und der Schweiz, die zum Zeit­punkt ihrer Teil­nahme das 16. Leben­s­jahr vol­len­det haben.
  2. Nicht teil­nah­me­berechtigt sind Gewinn­spielvere­ine oder Per­so­n­en, die von automa­tisierten Dien­sten zur Gewinn­spiel­teil­nahme Gebrauch machen (Bots, Skripte).
  3. Nicht teil­nah­me­berechtigt sind zudem alle Per­so­n­en, die in irgen­dein­er Art und Weise eine Funk­tion beim oder für den Ver­anstal­ter AV-Medi­en erfüllen.
  4. Jede natür­liche Per­son ist nur ein­mal berechtigt, bei ein und dem­sel­ben Gewinn­spiel teilzunehmen. Wird fest­gestellt, dass eine Per­son unter Ver­wen­dung mehrerer Iden­titäten (z.B. mehrere E‑Mail-Adressen) bei einem Gewinn­spiel teil­nimmt, wird die Per­son mit all seinen Iden­titäten vom Gewinn­spiel wort­los aus­geschlossen.

2. Datenschutz und AGB

 

  1. Bei allen Gewinn­spie­len von AV-Medi­en gilt die zum Startzeit­punkt des Gewinn­spiels aktuelle Daten­schutzrichtlin­ie von AV-Medi­en, die jed­erzeit hier einge­se­hen wer­den kann: https://www.av-medien.com/datenschutz/
  2. In den jew­eili­gen Gewinn­spie­len wird die Zus­tim­mung zur Ken­nt­nis­nahme dieser Daten­schutzrichtlin­ie durch den Teil­nehmer abge­fragt. Nur Per­so­n­en, die hierzu ihre Zus­tim­mung abgeben, kön­nen an den Gewinn­spie­len von AV-Medi­en teil­nehmen, da eine ord­nungs­gemäße Durch­führung eines Gewinn­spiels son­st nicht möglich wird.
  3. Zweck der Datenverarbeitung:3.1. Der Hauptzweck der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en im Zuge von Gewinn­spie­len ist der ord­nungs­gemäßen Durch­führung von Gewinn­spie­len unter­ge­ord­net. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en müssen vor allem dann abge­fragt wer­den, wenn es zu ein­er Ziehung kommt und ein Gewin­ner über seinen Preis informiert wer­den soll bzw. wenn der Preis ver­sandt wer­den soll. Hierzu ist es auch notwendig, dass erforder­liche Dat­en einem möglichen Drit­ten (z.B. dem Spon­sor der Preise) zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Diese Drit­ten wer­den von AV-Medi­en aufge­fordert, die Dat­en nur für diesen Zweck zu ver­wen­den und anschließend zu löschen. Zudem wer­den per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von AV-Medi­en dazu ver­wen­det, die Teil­nehmer über mögliche Änderun­gen des Ablaufs des jew­eili­gen Gewinn­spiels zu informieren.3.2. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en kön­nen von den Marken und Medi­en von AV-Medi­en auch für Wer­bezwecke ver­wen­det wer­den. Hierunter wird die Bewer­bung von Pro­duk­ten von AV-Medi­en bzw. von Pro­duk­ten Drit­ter ver­standen. Diese Wer­bung beschränkt sich in der Regel auf das E‑Mail-Mar­ket­ing, kann aber in Einzelfällen auch darüber hin­aus­ge­hen (dies wird je Gewinn­spiel sep­a­rat kom­mu­niziert). Die Zus­tim­mung zu diesen Wer­bezweck­en muss der Teil­nehmer in dem jew­eili­gen Gewinn­spiel aktiv erteilen. Sofern die Teil­nahme eine Anmel­dung zu einem Newslet­ter zur Folge hat, wird der Teil­nehmer während der Anmel­dung zum Gewinn­spiel oder dessen Ankündi­gung darüber informiert – inklu­sive der Infor­ma­tion, zu welchem Newslet­ter er sich anmeldet und welchen unge­fähren Inhalt dieser Newslet­ter enthält. Erteilt er Zus­tim­mungen dieser Art nicht, behält sich AV-Medi­en das Recht vor, die Per­son von der Teil­nahme auszuschließen. Falls eingewil­ligt wird, entste­ht zwis­chen AV-Medi­en und dem Teil­nehmer ein Gegengeschäft (Gewinn­spiel­teil­nahme gegen Anmel­dung zu Werbe­mit­teilun­gen), das jedem Teil­nehmer in der Form und auch für jeden Teil­nehmer deut­lich nachvol­lziehbar während der Anmel­dung zum Gewinn­spiel oder in sein­er Ankündi­gung mit­geteilt wird.3.3. AV-Medi­en behält sich das Recht vor, die Namen der Teil­nehmer je nach Art und Ort des Gewinn­spiels über die eige­nen Medi­en (Print- und Online, Newslet­ter, Social-Media, etc.) zu veröf­fentlichen. Hier­bei wer­den im Sinne der Datensparsamkeit nur der Vor­name sowie der Wohnort des Teil­nehmers veröf­fentlicht. Der Teil­nehmer kann dieser Veröf­fentlichung unmit­tel­bar im Zuge sein­er Teil­nahme und auf jeden Fall vor Erre­ichen des Teil­nahmeschlusses wider­sprechen. Der Wider­spruch muss schriftlich und in der Regel an die im jew­eili­gen Gewinn­spiel angegebene Kon­tak­tadresse erfol­gen. Im Falle, dass keine Kon­tak­tadresse angegeben ist, kann der Wider­spruch auch an datenschutz@agrarverlag.at erfolgen.3.4. Es ist möglich, dass zur Teil­nahme an Gewinn­spie­len Beiträge von Teil­nehmern ein­gere­icht wer­den müssen (z.B. Fotos, Videos, Texte, Zeich­nun­gen, etc.). Durch das Zusenden dieser Beiträge erhält AV-Medi­en das Veröf­fentlichungsrecht durch den Zusender für Veröf­fentlichun­gen in den eige­nen Pub­lika­tio­nen auf unbes­timmte Dauer. Diese Zusendun­gen dür­fen von AV-Medi­en auch für kom­merzielle Zwecke genutzt wer­den. Die Beiträge der Nutzer dür­fen örtlich und zeitlich uneingeschränkt, vergü­tungs­frei, ohne Nen­nung der Urhe­ber zu Zweck­en der Wer­bung vervielfältigt, veröf­fentlicht und bear­beit­et wer­den.
  4. Daten­ver­ant­wortlich­er:
    Ver­ant­wortlich­er für den Umgang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bei AV-Medi­en ist Ver­lagsleit­er Win­fried Eberl, für Fra­gen und Beschw­er­den zu erre­ichen unter datenschutz@agrarverlag.at.
  5. Rechte der Teil­nehmer:
    Jed­er Teil­nehmer bei Gewinn­spie­len von AV-Medi­en hat das Recht auf Wider­spruch, Auskun­ft, Löschung oder Berich­ti­gung von Dat­en sowie zur Beschw­erde bei der Daten­schutzbe­hörde. Teil­nehmer haben auch das Recht, ihre Ein­tra­gung in Mail­inglis­ten jed­erzeit zu wider­rufen.
  6. Rechts­grund­lage:
    Recht­grund­lage zur Durch­führung von Gewinn­spie­len bei AV-Medi­en ist der Artikel 6 „Recht­mäßigkeit der Ver­ar­beitung“ der Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO).
  7. AGB von AV-Medi­en:
    An dieser Stelle wird auch auf die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen von AV-Medi­en hingewiesen: https://www.av-medien.at/services/agb.html

3. Rahmenbedingungen/Spielregeln eines Gewinnspiels

 

Die Rah­menbe­din­gun­gen eines Gewinn­spiels von AV-Medi­en wer­den in dem jew­eili­gen Gewinn­spiel selb­st oder in dessen Ankündi­gung definiert. Um an einem Gewinn­spiel teil­nehmen zu kön­nen, muss eine berechtigte Per­son die jew­eili­gen Spiel­regeln beacht­en und befol­gen.

4. Beginn und Ende von Gewinnspielen

 

  1. Sofern ein Gewinn­spiel nicht bere­its mit sein­er Ankündi­gung startet, wird der Beginn direkt im Rah­men des Gewinn­spiels selb­st oder per sep­a­rater Ankündi­gung bekan­nt­gegeben.
  2. Der Teil­nahmeschluss eines Gewinn­spiels wird im Rah­men der Konzep­tion­ierung von AV-Medi­en vor­ab definiert und an die Teil­nehmer kom­mu­niziert. Die Dauer kann – sofern eine entsprechende Infor­ma­tion im Rah­men des Gewinn­spiels selb­st erfol­gt – von AV-Medi­en ein­ma­lig ver­längert wer­den. Eine mögliche Ver­längerung inklu­sive des Zeitrah­mens der Ver­längerung wird bere­its zum Start des jew­eili­gen Gewinn­spiels bekan­nt­gegeben, wodurch ein endgültiger Teil­nahmeschluss des Gewinn­spiels für den Teil­nehmer abse­hbar wird.

5. Preise

 

Die Preise eines Gewinn­spiels wer­den im Gewinn­spiel selb­st oder in sein­er Ankündi­gung vorgestellt und wer­den entwed­er von AV-Medi­en selb­st oder von Part­nern von AV-Medi­en zur Ver­fü­gung gestellt. Seit­ens des Gewin­ners beste­hen kein­er­lei Ansprüche auf Umtausch, Refundierung, Garantieleis­tung, Barablöse oder weit­ere Zusat­zleis­tun­gen im Zuge des Gewinns. Preise sind nicht über­trag­bar. Es wer­den nur die in dem Gewinn­spiel genan­nten Preise ver­lost. AV-Medi­en behält sich aus­drück­lich das Recht vor, die jew­eils angekündigten Gewinne ohne Angabe von Grün­den durch gleich- oder höher­w­er­tige Preise auszu­tauschen.

6. Ermittlung der Gewinner

 

Der oder die Gewin­ner wer­den nach dem Teil­nahmeschluss in ein­er nicht öffentlichen Aus­lo­sung und ohne Bei­sein eines Notars ermit­telt. Wenn Gewin­ner bis spätestens sieben Tage nach der ersten Gewinnbe­nachrich­ti­gung durch AV-Medi­en nicht ver­füg­bar sind oder nicht kon­tak­tiert wer­den kön­nen, wird ein ander­er Gewin­ner ermit­telt. Gewin­ner wer­den per per­sön­lich­er Nachricht per E‑Mail, Tele­fon oder über die entsprechen­den Social-Media kon­tak­tiert (je nach Art und Ort des Gewinn­spiels).

7. Annahme, Ablehnung und Weitergabe eines Gewinns durch AV-Medien

 

Jedem Teil­nehmer ste­ht die Annahme eines Gewinns frei. In der Regel geht AV-Medi­en davon aus, dass ein Gewin­ner seinen Preis annimmt. Wenn ein Preis nicht angenom­men wird, muss der Gewin­ner dies AV-Medi­en schriftlich mit­teilen. In dem Fall wird der Gewinn entwed­er an den direkt nachrück­enden pos­i­tiv­en Teil­nehmer vergeben oder die Ver­losung wird unter den anderen übri­gen Teil­nehmern wieder­holt (je nach Art des Gewinn­spiels). Im Falle eines Gewinn­spiels mit mehreren Gewin­nen ist ein Teil­nehmer — sofern nicht anders geregelt — nur zur Annahme eines Preis­es berechtigt.

8. Mögliche Zusatzkosten, die im Zuge eines Gewinns entstehen können

 

AV-Medi­en ver­lost – sofern nicht anders kom­mu­niziert — nur die im Gewinn­spiel aufge­führten Gewinne selb­st und nicht deren Trans­port und oder zusät­zliche Dien­stleis­tun­gen, Mit­tel und/oder Aufwände, die mit einem Gewinn in Zusam­men­hang ste­hen kön­nen. Mögliche zusät­zlich entste­hende Kosten müssen vom Gewin­ner selb­st über­nom­men wer­den, sofern er den Preis annehmen will. Soll­ten diese Kosten wider dieser Regel von AV-Medi­en oder einem Part­ner von AV-Medi­en über­nom­men wer­den, wird dies im Rah­men des Gewinn­spiels indi­vidu­ell und vor­ab kom­mu­niziert.

9. Haftungsausschluss

 

AV-Medi­en­wen­det bei der Durch­führung von Gewinn­spie­len größt­mögliche Sorgfalt an. AV-Medi­en haftet im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel nicht für Schä­den, die sich aus der Teil­nahme ergeben. AV-Medi­en behält sich das Recht vor, dieses Gewinn­spiel bei unvorherge­se­henen Umstän­den außer­halb sein­er zumut­baren Kon­trolle oder aus wichti­gen Grün­den zurück­zuziehen oder abzuän­dern — ohne Haf­tung gegenüber den Teil­nehmern, den Gewin­nern oder drit­ten Parteien.
AV-Medi­en übern­immt keine Haf­tung, wenn der Aus­tra­gung­sort des Gewinn­spiels (Web­seite, Social-Media, etc.) nicht oder nicht störungs­frei ver­füg­bar ist. AV-Medi­en wird zu jed­er Zeit ver­suchen, tech­nis­che Störun­gen schnell­st­möglich zu beheben (sofern das in sein­er Macht ste­ht), schließt hier­für aber jegliche Haf­tung aus.

10. Gewinnspiele auf Social-Media oder anderen Kanälen

 

Sollte ein Gewinn­spiel nicht auf einem der hau­seige­nen Plat­tfor­men oder Por­tale von AV-Medi­en stat­tfind­en (z.B. Face­book, Insta­gram, Google, Plat­tfor­men von Part­nerun­ternehmen, etc.), dann ste­ht – sofern nicht anders kom­mu­niziert – die fremde Plat­tform in kein­er­lei Verbindung zu AV-Medi­en. Gewinn­spiele von AV-Medi­en wer­den in kein­er Weise von frem­den Plat­tfor­men gespon­sert, unter­stützt oder organ­isiert. Der Empfänger der vom Teil­nehmer bere­it­gestell­ten Dat­en ist auss­chließlich AV-Medi­en.

Stand: 28.02.2024