Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der “Österreichischer Agrarverlag Druck und Verlags Gesellschaft m.b.H. Nfg. KG” — im Folgenden betitelt als “ÖAV” oder “AV-Medien”.
Teil I) geltend für den Geschäftsbereich Abonnements Print & Digital
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§ 1 Geltungsbereich
- (1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnements Print & Digital“ (AGB-Abo) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche aktuelle und künftige Abonnementverträge zwischen dem ÖAV als Herausgeber und Medieninhaber von Zeitschriften und E‑Paper (in körperlicher oder elektronischer Form) und den Kunden. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB-Abo einverstanden und an sie gebunden.
- (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert in Kraft.
- (3) Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Vertragsvereinbarungen mit dem ÖAV bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgehen davon.
§ 2 Vertragsschluss
- (1) Alle Angebote (in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Websites, Online-Shops usw.) sind freibleibend und als Einladung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Der Kunde erhält nach Absenden der Bestellung eine elektronische Empfangsbestätigung, die jedoch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich eine Information darüber ist, dass die Bestellung beim ÖAV eingegangen ist.
- (2) Die Annahme des Angebots erfolgt durch den ÖAV entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung (bzw. der Zugangsdaten zur App) mittels Post, Telefax oder E‑Mail innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Bestellung oder unmittelbar durch Absendung des bestellten Abonnements (bzw. der Zugangsdaten zur App), ebenfalls längstens binnen 14 Tagen ab Eingang der Bestellung.
- (3) Der ÖAV behält sich vor, einen Abonnement-Antrag (Bestellung) eines potenziellen Kunden, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
- (4) Technische, sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anordnung oder Auswahl der Inhalte.
§ 3 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache abgewickelt.
§ 4 Lieferung, Bezugsdauer
- (1) Grundsätzlich erfolgt der Bezug des Abos für die beim jeweiligen Angebot angegebene Mindestbezugsdauer und danach bis zur Kündigung. Die Mindestbezugsdauer beginnt bei Digital-Abos mit Bestellung, bei Print-Abos mit erstmaliger Zustellung. Befristete Abo-Aktionen (Testabos) enden nach der angegebenen Vertragszeit automatisch, sofern nicht etwas Anderes im Zuge des Angebots angegeben wurde.
- (2) Die erstmalige Lieferung (von Print-Abos) erfolgt nach Zahlungseingang zu dem in der jeweiligen Bestellung genannten Termin, sofern diese rechtzeitig (10 Tage vorher) beim ÖAV einlangt. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht rechtzeitiger Bestellung gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Die Zustellung erfolgt an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Bei E‑Paper/Digital-Abos erfolgt die Zusendung von Zugangsdaten bzw. Freischaltung nach Bestellung. Die Übermittlung der Zugangsdaten erfolgt an die zuletzt bekannt gegebene E‑Mail-Adresse. Bei Nichtbezahlung des vereinbarten Abo-Entgelts binnen 14 Tagen, bei Kreditkartenzahlung binnen 6 Wochen, wird der Abo-Zugang deaktiviert bzw. die Lieferung bis zur erfolgreichen Zahlung unterbrochen. Der Abonnent hat dem ÖAV eine Änderung seiner Lieferadresse (E‑Mail oder postalisch) im eigenen Interesse unverzüglich mitzuteilen.
- (3) Die Bereitstellung der entweder durch In-App-Käufe oder via Online-Shop des ÖAV erworbenen Online-Ausgaben von Zeitschriften erfolgt grundsätzlich unbegrenzt, auf die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 wird hingewiesen.
- (4) Die Zustellung von Print-Magazinen erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- (5) Für nicht erfolgte Lieferungen bzw. bei nicht erfolgter oder verspäteter Lieferungen sowie Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der ÖAV nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Österreich beschränkt. Im Ausland zuzustellende Exemplare reisen auf Risiko des Abonnenten.
- (6) Im Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung etc.) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch. Der ÖAV behält sich vor, freiwillig für den Zeitraum von Zustellungshindernissen bei Print-Abos Abonnenten ein E‑Paper zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ohnehin Bestandteil des Abos ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- (7) Vereinbarte Unterbrechungen bei Abos sind nicht möglich.
- (8) Beilagen, auch Werbematerialien, sind Bestandteil der jeweiligen Zeitschrift und können aus technischen Gründen in Einzelausgaben nicht weggelassen werden.
§ 5 Abo-Preis
- (1) Grundsätzlich gilt jener Bezugspreis für die bestellten Abos als vereinbart, wie er sich aus dem jeweiligen Angebot (in aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Websites, Online-Shops usw.) ergibt.
- (2) Bei einer Preisanpassung (Senkung/Erhöhung) während der Vertragszeit ist der ab der Anpassung gültige Abo-Preis ab der nächsten Fakturierung/dem nächsten Zahlungstermin zu entrichten. Der Abo-Preis setzt sich aus Kosten (Personal, Rechteabtretungen, Rohstoffe, Druck, Energie, Treibstoff, Raummiete, etc.), Gebühren und Steuern zusammen. Bei Veränderungen dieser Komponenten durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflussbereich des ÖAV liegen, behält sich der ÖAV vor, die Abo-Gebühr entsprechend zu erhöhen bzw. zu senken. Für den Zeitraum der Zahlung im Vorhinein ist der bezahlte Abonnement-Preis fix.
- (3) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben für Konsumenten als Tagesbruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmer erfolgt eine Angabe als Nettopreis. Versandkosten werden gesondert bekanntgegeben und zusätzlich in Rechnung gestellt.
- (4) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen enthalten keine Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
- (5) Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EU fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die allfälligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- (1) Rechnungen werden an die zuletzt angegebene E‑Mail-Adresse bzw. Postadresse bei postalischer Zustellung von Rechnungen übermittelt und sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungseingang abzugs- und spesenfrei fällig. Der Abonnent hat dem ÖAV eine Änderung seiner Rechnungsadresse (E‑Mail und/oder postalisch) unverzüglich mitzuteilen. Nicht bekanntgegebene Änderungen der Zustelladresse (elektronisch oder postalisch) gehen zu Lasten des Abonnenten. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen trägt der Abonnent. Elektronische automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotizen etc.) werden vom ÖAV nicht berücksichtigt und beeinflussen nicht die gültige Zustellung.
- (2) Die Abo-Gebühr ist grundsätzlich im Vorhinein fällig. Der Abonnent kann zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Zahlung bei Bestellung wählen. Diese Auswahl kann gegenüber dem ÖAV einvernehmlich jederzeit nach Ablauf der jeweils gewählten Zahlungsperiode abgeändert werden. Für den Zeitraum der Zahlung im Vorhinein ist der bezahlte Abonnement-Preis fix.
- (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet. Außerdem behält sich der ÖAV vor, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen/den digitalen Abo-Zugang zu deaktivieren.
- (4) Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs- oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten.
- (5) Die Möglichkeit der Aufrechnung gegen die Abo-Preisforderung des ÖAV ist ausgeschlossen, ausgenommen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des ÖAV oder für Forderungen des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom ÖAV anerkannt worden sind.
- (6) Die von einem Verbraucher zu ersetzenden Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung bzw. für die Mahnspesen dürfen ein Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht nicht übersteigen.
§ 7 Kündigung
- (1) Befristete Abo-Aktionen enden nach der angegebenen Vertragszeit automatisch, sofern nicht etwas Anderes festgehalten ist.
- (2) Das unbefristete Abo kann vom Abonnenten und vom ÖAV unter Einhaltung einer achtwöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Bei einer vereinbarten Mindestbezugsdauer, kann vom Abonnenten frühestens zum Ende der Mindestbezugsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von acht Wochen gekündigt werden. Liegt keine andere ausdrückliche Vereinbarung vor, so kann nach Ablauf der Mindestbezugsdauer eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeweils zum Ende jeder weiteren Periode erfolgen, die der Dauer der ursprünglichen Mindestbezugsdauer entspricht (z.B. Mindestbezugsdauer 1 Jahr – bei Weiterbezug nächste Kündigungsmöglichkeit nach einem weiteren Jahr).
- (3) Der ÖAV ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Abonnement mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- (4) Sofern vorgesehen ist, dass ein Gratis-Test-Abo bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Kündigung in ein unbefristetes, entgeltliches Abonnement übergeht, wird der Abonnent auf die Bedeutung dieser Unterlassung spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Gratis-Test-Abos schriftlich (unter Hinweis auf die zur Verfügung stehende jederzeitige Kündigungsmöglichkeit und den Fristablauf) informiert.
- (5) Bei Auflösung des Abo-Vertrages durch den Abonnenten vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer (vorzeitige Auflösung), wird der Differenzbetrag bis zum regulären Ende des Abo-Vertrages unter Einhaltung der Kündigungsfristen bzw. Mindestbezugsdauer in Rechnung gestellt.
§ 8 Widerrufsrecht – Sonderbestimmungen für Verbraucher
- (1) Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“). Verbraucher können gemäß § 11ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen oder im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach § 18 FAGG ausgeschlossen ist.
- (2) Die Widerrufsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat,bei Verträgen über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt wurden und getrennt geliefert werden oderbei Verträgen über die Lieferungen einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, mit dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die zuletzt gelieferten Ware/die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat,
bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, an der zuerst gelieferten Ware Besitz erlangt hat.
- (3) Sofern der Konsument im Zuge der Bestellung von digitalen Inhalten (Digital-Abo) ausdrücklich der sofortigen Leistungserbringung (unmittelbare Abrufbarkeit nach Bestellung) zugestimmt hat, besteht aufgrund des vorzeitigen Beginns mit der Vertragserfüllung kein Rücktrittsrecht mehr.
- (4) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem ÖAV (1140 Wien, Sturzgasse 1A, Tel: +43198177100, Fax: +43198177111, Mail: office@agrarverlag.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann sich der Verbraucher auch dem Muster-Widerrufsformular (Link zu Muster) bedienen. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- (5) Folgen des Widerrufs:Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm der ÖAV alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom ÖAV angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim ÖAV bzw. – sofern dies bei Zahlung, die nicht zurückgerufen wurde, später erfolgt – die entsprechende Zahlung eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der ÖAV dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet.Der ÖAV kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den ÖAV über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den ÖAV zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
Der Verbraucher muss für eine Wertminderung der Waren nur aufkommen, wenn diese Wertminderung auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 9 Gewährleistung und Schadenersatz
- (1) Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (24 Monate ab Erhalt der Ware). Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.
- (2) Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels kann der ÖAV den Mangel wahlweise durch Ersatzleistung oder auch durch Leistung einzelner Ersatzteile bzw. (im Falle von Publikationen) Austauschseiten beheben.
- (3) Das Recht auf Wandlung oder Preisminderung kann vom Kunden nur verlangt werden, wenn eine Verbesserung nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Im Falle eines geringfügigen Mangels ist das Recht auf Wandlung ausgeschlossen.
- (4) Der ÖAV haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gegenüber Verbrauchern bei Personenschäden auch für leichte Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Das Vorliegen von Verschulden hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
- (5) Der ÖAV übernimmt keine Haftung für die unbegrenzte Abrufbarkeit der Inhalte, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübermittlung, Verlust oder Löschung, Viren, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für Schäden, die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Online-Dienstes entstehen. Insbesondere kann keine Haftung für die Verfügbarkeit der Online-Verbindung, die Erreichbarkeit der Server oder Kompatibilität der Hard- und Software-Komponenten der Abonnenten übernommen werden. Sowohl aus rechtlichen als auch aus technischen Gründen kann die Abrufbarkeit bzw. Verfügbarkeit einzelner Artikel, Fotos oder Seiten eingeschränkt oder nicht möglich sein.
- (6) Der Abonnent hat auf eigene Kosten selbst für Anschaffung und/oder Installation der notwendigen Hard- und Software-Komponenten sowie eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Der ÖAV haftet nicht für die Qualität der Verbindung Ihres Endgerätes zum Internet sowie allfällige Roaming-Gebühren der Internetverbindungen im Ausland.
- (8) Ist für den Erhalt und die Nutzung des Abos eine Anmeldung auf einer Plattform Dritter (z.B.: Google-Playstore, Apple-I-Tunes) erforderlich, geltend dafür ergänzende Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
- (9) Der ÖAV behält sich vor, die Nutzung des Online-Portals insgesamt oder teilweise einzuschränken, auszuweiten oder zu beenden. Dies betrifft insbesondere auch kostenfreie Dienste und Angebote, auch des registrierungspflichtigen Bereichs. Bei vollständiger Einstellung des Online-Angebots erfolgt eine aliquote Refundierung eines bereits geleisteten Abo-Entgelts.
- (10) Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass seine Login-Daten vom unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden und haftet im Falle einer Weitergabe, des Missbrauchs oder Verlustes der Login-Daten für alle Schäden, die dadurch dem ÖAV entstehen. Eine Haftung des ÖAV resultierend aus solchen Umständen wird ausgeschlossen.
- (11) An allen abrufbaren Inhalten, Texten, Grafiken und Fotos bestehen Rechte, insbesondere Urheber‑, Markenschutz- und sonstige Materialgüterrechte. Ein Abo-Bezug berechtigt nicht zur unbeschränkten Weiterverwendung ohne Berücksichtigung dieser Rechte.
- (12) Für allfällige unentgeltliche Zugaben bei Abo-Ausgaben, sowohl in digitaler als auch in analoger Form, wird seitens des ÖAV die Haftung dafür im zulässigen Umfang ausgeschlossen. Bei vergünstigten Zugaben gelten hinsichtlich der jeweiligen Produkte die betreffenden AGB.
§ 10 Website
- (1) Der ÖAV haftet nur für eigene Inhalte auf den von ihm betriebenen Websites. Soweit er mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist er nicht für die dort enthaltenen fremden Inhalte verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen.
- (2) Der ÖAV ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten und von diesem stammenden Informationen nicht verantwortlich, soweit der Nutzer nicht dem ÖAV untersteht oder von diesem beaufsichtigt wird.
§ 11 Datenschutz
- (1) Die Mitarbeiter des ÖAV unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
- (2) Für ausführlichere Informationen zur Verarbeitung der Kundendaten im Zuge des Abo-Vertrages wird auf die Datenschutzerklärung unter www.av-medien.at/services/datenschutz.html verwiesen
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- (1) Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Ist der Kunde Verbraucher gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts, in dem sich der Verbraucher gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt österreichisches Recht.
- (2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz des ÖAV sachlich zuständige Gericht zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
- (3) Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des ÖAV.
Teil II) geltend für den Geschäftsbereich Werbeverkauf
§ 1 Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Werbeverkauf (AGB-Werbung) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte hinsichtlich des Verkaufs von Werbemitteln und Werbemaßnahmen zwischen dem ÖAV als Bereitsteller und den Auftraggebern. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB-Werbung einverstanden und an sie gebunden.
- (2) Für diese Geschäfte gilt ausschließlich dieser Teil II (AGB-Werbung) sowie die Preisliste von ÖAV. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ÖAV stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrücklich zu.
- (3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wird. Auftraggeber sind Kunden, Sponsoren, Inserenten und sonstige Vertragspartner.
§ 2 Vertragsabschluss
- (1) Alle Angebote des ÖAV sind freibleibend.
- (2) Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge („Aufträge“) schriftlich oder per E‑Mail zu erteilen. Der ÖAV hat die Aufträge schriftlich oder per E‑Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Vereinbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form. Als Annahme gilt auch die tatsächliche Ausführung eines Auftrages.
- (3) Der ÖAV erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen. Erweiterungen müssen in der in Absatz (2) festgelegten Form vereinbart werden.
- (4) Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein anderer Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der ÖAV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- (5) Externe Produktionen einer Vielzahl an ausgewählten Partnern können veröffentlicht werden. Vor Beauftragung von Produktionen muss der Auftraggeber sicher stellen, ob diese von einem der Partner des ÖAV stammt, da der ÖAV nicht mit allen Produktionsfirmen zusammen arbeitet.
§ 3 Werbeeinschaltungen
- (1) Der ÖAV hat Werbeeinschaltungen des Auftraggebers, die in einem Medium des ÖAV zu veröffentlichen sind, auf den vereinbarten Werbeplätzen zu den vereinbarten Schaltzeiträumen zu platzieren.
- (2) Unter „Werbeeinschaltung“ ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann. Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Herstellerbezeichnung zu sorgen, wenn die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält. Der ÖAV ist berechtigt, vom Vertragspartner erstellte Inhalte, die rechtswidrig und/oder missbräuchlich sind, unverzüglich zu löschen.
- (3) Der Auftraggeber hat dem ÖAV alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erforderlichen Daten zeitgerecht vor der vereinbarten Veröffentlichung dem ÖAV zur Verfügung zu stellen.
- (4) Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig ist, kann der ÖAV entweder die Anpassung vom Auftraggeber verlangen oder die Anpassung selbst auf Kosten des Auftraggebers vornehmen.
- (5) Der Auftraggeber hat eine Werbeeinschaltung als solche zu kennzeichnen, wenn eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist. In allen anderen Fällen ist der ÖAV zur Kennzeichnung berechtigt, wenn der ÖAV die Kennzeichnung aufgrund der Gestaltung der Werbeeinschaltung oder des Werbeumfeldes für erforderlich erachtet.
- (6) Der Auftraggeber hat veröffentlichte Werbeeinschaltungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der ersten Veröffentlichungswoche beim ÖAV anzuzeigen. Andernfalls ist der ÖAV von allen Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten befreit.
- (7) Der ÖAV ist mangels abweichender Vereinbarung bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes der Werbeeinschaltung frei.
- (8) Der ÖAV hat die zur Verfügung gestellten Daten einer Werbeeinschaltung drei Monate lang aufzubewahren.
- (9) Der ÖAV behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
- (10) Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt. Insbesondere garantiert der Auftraggeber, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil‑, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
§ 4 Entgelt
- (1) Das Entgelt ergibt sich aus der im Internet im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern.
- (2) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.
- (3) Der ÖAV kann eine Vorauszahlung oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht erfüllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit beim ÖAV eingegangen ist.
- (4) Der ÖAV hat bei Zahlungsverzug oder Stundung Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten.
- (5) Der ÖAV kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät.
- (6) Die Rechnung kann auch an die vom Kunden bekannt gegebene Emailadresse elektronisch übermittelt werden und gilt in diesem Fall mit Absendung als zugegangen. Mit Bekanntgabe der Emailadresse erklärt sich der Kunde ausdrücklich bereit, von ÖAV auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen zu akzeptieren.
- (7) Werden Teilzahlungen vereinbart und wird eine Teilzahlung vom Auftraggeber unpünktlich, nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, tritt Terminsverlust ein und der gesamte noch aushaftende Restbetrag wird zur Zahlung fällig.
§ 5 Rücktritt
- (1) Der ÖAV kann von einem Auftrag mit einem Auftraggeber, der Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist, jederzeit auch ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat der ÖAV bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
- (2) Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E‑Mail zu erfolgen.
- (3) Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise verhindert wird.
§ 6 Gewährleistung
- (1) Der ÖAV leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen entsprechen.
- (2) Der Auftraggeber hat dem ÖAV allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) ist. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Anzeige rechtzeitig absendet.
- (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist.
§ 7 Schadenersatz
für Unternehmer:
- (1) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger.
- (2) Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.
- (3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Auftragnehmer nicht.
- (4) Der ÖAV ist nicht verpflichtet, Werbeeinschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Der Auftraggeber hält ÖAV hinsichtlich aller sonstigen Schäden klag- und schadlos, die aufgrund eines rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst gesetzwidrigen Inhalts einer veröffentlichten Werbeeinschaltung entsteht. Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben, oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch den Auftraggeber.
für Verbraucher:
- (5) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur für bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden.
- (6) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger.
- (7) Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen den ÖAV beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
für Unternehmer und Verbraucher:
- (8) Der ÖAV ist nicht verpflichtet, Werbeeinschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Der Auftraggeber hält ÖAV hinsichtlich aller sonstigen Schäden klag- und schadlos, die aufgrund eines rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst gesetzwidrigen Inhalts einer veröffentlichten Werbeeinschaltung entsteht. Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben, oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch den Auftraggeber.
- (9) Der ÖAV haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). Insbesondere Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle oder sonstige katastrophen‑, pandemie- oder epidemiebedingte Ausfälle sind vom ÖAV nicht zu vertreten.
- (10) Der ÖAV haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
- (11) Der ÖAV haftet nur für eigene, auf den Webseiten des ÖAV veröffentlichte Inhalte. Der ÖAV haftet nicht für die Inhalte anderer Websites, zu denen Links auf die Webseiten des ÖAV führen. Wenn der ÖAV vom rechtswidrigen Inhalt einer Website erfährt, wird er den dahin führenden Link unverzüglich entfernen.
§ 8 Datenschutz
Der Auftrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln.
§ 9 Aufrechnung
Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn und soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich und schriftlich vom ÖAV anerkannt worden ist.
§ 10 Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtstand
- (1) Erfüllungsort ist der Sitz des ÖAV.
- (2) Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
- (3) Der Auftraggeber und der ÖAV werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Sollte keine einvernehmliche Streitbeilegung zustande kommen, ist zur Entscheidung über alle sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des ÖAV örtlich zuständig.
§ 11 Schlussbestimmung
- (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht. Der Auftraggeber und der ÖAV werden in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entsprechend dem Sinn des Auftrages einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Ergebnis möglichst nahe kommt.
- (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert in Kraft.
- (3) Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Vertragsvereinbarungen mit dem ÖAV bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgehen davon.
Stand: 11.07.2024